Bildarchiv

Anfrage und Bestellung von digitalem Bildmaterial
Die Vervielfältigung und Verwendung von digitalem Bildmaterial sind nur mit vorheriger Zustimmung des Musée Ariana erlaubt.
Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an ariana(at)ville-ge.ch mit dem Hinweis: «Photothèque du Musée Ariana».
Ist das Objekt zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht fotografiert, rechnen Sie bitte mit zwei Monaten Bearbeitungszeit ab Bestelldatum. Als Gebühren für die neue Fotografie werden dem Antragstellenden eine Pauschale und die Vervielfältigungsrechte in Rechnung gestellt.
Bedingungen
Die Klärung der Urheberrechte an einem Werk oder einer Fotografie sowie die Abgeltung der damit verbundenen Gebühren obliegen dem Antragstellenden und nicht dem Bildarchiv des Musée Ariana.
Jede Änderung an einer vom Musée Ariana hergestellten fotografischen Reproduktion, wie Änderungen des Bildausschnitts, Details, Nachahmungen oder sonstige Änderungen, bedarf einer besonderen Genehmigung des Museums.
Verwendung
Sobald diese Genehmigung vorliegt, müssen bei jeder Verwendung einer Reproduktion die obligatorischen Angaben ausgewiesen werden, die in der Begleitdokumentation des digitalen Bildes aufgeführt sind.
Das Bildmaterial darf ausschliesslich für den im Rahmen der Bestellung angegebenen Zweck wiederverwendet werden. Jeder andere Verwendungszweck erfordert eine neue Bestellung oder eine schriftliche Genehmigung des Musée Ariana.
Ein Exemplar der Publikation, in der das reproduzierte Bild erscheint, ist nach Veröffentlichung als Nachweis ans Bildarchiv des Musée Ariana zu senden.
Gebühren
Je nach Auftrag wird vom Museum ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Zusendung des Bildmaterials erfolgt erst, nachdem der Kostenvoranschlag vom Antragstellenden formgerecht akzeptiert wurde. Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach Zusendung fällig, selbst wenn das Bildmaterial noch nicht verwendet wurde.
Im Rahmen von Werbung und Marketing für Dauer- und Wechselausstellungen stellt die Pressestelle des Musée Ariana den Medien kostenlos Bildmaterial zur Verfügung.
Im Rahmen einer Partnerschaft kann ein Antrag auf einen Preisnachlass oder einen Kostenerlass gestellt werden. Die Museumsleitung entscheidet über eine allfällige Befreiung von den Vervielfältigungsrechten.
Nur die Leitung des Musée Ariana ist befugt, die Vervielfältigungsrechte kostenlos zu gewähren.
Die Vervielfältigungsrechte sind kostenlos für alle Publikationen, die von den Dienststellen der Stadt Genf herausgegeben werden, für den Newsletter oder die Website der Association des Amis du Musée Ariana (Freundeskreis des Musée Ariana) sowie für die Publikationen der Genfer Gelehrtengesellschaften und des Erziehungsdepartements des Kantons Genf.